Internationale ZFA: Anerkennung oft nur teilweise
105 von 216 positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse als Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) endeten 2024 laut Statistischem Bundesamt mit voller Gleichwertigkeit, fast alle übrigen mit teilweiser. Für ein MVZ mit mehreren Standorten heißt das: Wer internationale Fachkräfte einplant, plant in jedem zweiten Fall eine Einarbeitung mit, die der Bescheid offenlässt.
Die Zahlen
- Für den Referenzberuf Zahnmedizinische Fachangestellte zählte das Statistische Bundesamt 2024 insgesamt 294 Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen, davon 216 positiv beschieden: 105 mit voller und 108 mit teilweiser Gleichwertigkeit.
- Für Zahnärztinnen und Zahnärzte im Rahmen der Approbationserteilung erfasste das Statistische Bundesamt 2024 1.728 Anerkennungsverfahren, Rang 7 unter allen Referenzberufen und 1,8 Prozent aller Verfahren.
- Über alle Berufe wurden 2024 laut Statistischem Bundesamt rund 79.100 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse positiv beschieden, 21 Prozent mehr als 2023, und rund 97 Prozent der abschließend bearbeiteten Verfahren endeten positiv.
Unsere Einordnung
Der Beruf der ZFA ist in Deutschland nicht reglementiert: Berufsrechtlich ist für die Einstellung kein Anerkennungsbescheid nötig; für Fachkräfte aus Drittstaaten kann das Aufenthaltsrecht ihn dennoch verlangen. Der Bescheid macht eine ausländische Qualifikation vor allem vergleichbar. Teilweise Gleichwertigkeit bedeutet, dass der Bescheid die vorhandenen Qualifikationen und die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf benennt. Für einen Verbund ist das weniger ein Hindernis als eine Arbeitsliste. Wiederholen sich die festgestellten Unterschiede von Fall zu Fall, lässt sich die Nachqualifizierung einmal für alle Standorte organisieren, statt dass jede Praxisleitung sie für sich neu aufsetzt. Bei 294 Verfahren im ganzen Bundesgebiet ist diese Gruppe klein, und gerade deshalb lohnt es sich für ein Haus mit mehreren Standorten, den Weg einmal sauber aufzubauen und dann mehrfach zu nutzen.
Fragen an Ihr Haus
- Wie viele Ihrer Mitarbeitenden haben ihren Berufsabschluss im Ausland erworben, und an welchen Standorten arbeiten sie?
- Welche Inhalte mussten internationale Fachkräfte bei Ihnen zuletzt nachholen, und wiederholten sich diese Inhalte von Fall zu Fall?
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 2024 (Tabellen 21231-02 und 21231-09), veröffentlicht am 4. September 2025
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 321: 21 % mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse im Jahr 2024, veröffentlicht am 4. September 2025
Datenstand: Daten für das Berichtsjahr 2024, Statistischer Bericht 'Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 2024' und Pressemitteilung Nr. 321 des Statistischen Bundesamts, beide veröffentlicht am 4. September 2025. Werte auf Vielfache von 3 gerundet, Summen können abweichen. Angaben zur Verfahrensdauer veröffentlicht das Statistische Bundesamt wegen unsicherer Datenlage nicht.
Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.
