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Mindestlohn 2026 steigt schneller als der ZFA-Tarif

Um 108 Cent je Stunde, nach eigener Berechnung 8,4 Prozent, soll der gesetzliche Mindestlohn laut Statistischem Bundesamt zum 1. Januar 2026 steigen; zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Stufe von 70 Cent geplant, für die es noch keine Tarifzahl gibt. Für Zahnarzt-MVZ mit mehreren Standorten ist das mehr als eine Frage der Helferstellen: Der Tarif für Zahnmedizinische Fachangestellte steigt bis Januar 2026 um rund 7,6 Prozent, soweit Praxen tarifgebunden sind, also etwas langsamer, und der Abstand zwischen den Lohnstufen im Team wird relativ kleiner.

Die Zahlen

  • Der gesetzliche Mindestlohn soll laut Statistischem Bundesamt (Pressemitteilung vom 14. Juli 2025) zum 1. Januar 2026 um 108 Cent und zum 1. Januar 2027 um weitere 70 Cent je Stunde steigen; nach eigener Berechnung sind das 8,4 und 5,0 Prozent, zusammen 13,9 Prozent.
  • Der Vergütungstarifvertrag von AAZ und vmf erhöht die Vergütungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten 2025 zum 1. Juli im Durchschnitt um 4,65 Prozent und zum 1. Januar 2026 um weitere 2,80 Prozent, nach eigener Berechnung zusammen rund 7,6 Prozent; er gilt, soweit Praxen tarifgebunden sind, in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe.
  • Von den tätigen Personen einer Zahnarztpraxis arbeiteten am 30. September 2023 laut Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes 40,2 Prozent in Teilzeit.

Unsere Einordnung

Auf den ersten Blick scheint der Mindestlohn in der Zahnarztpraxis vor allem Hilfstätigkeiten zu betreffen. Wirksam wird er auch an anderer Stelle: Wenn die unterste Lohnlinie bis Anfang 2026 um 8,4 Prozent steigt und der ZFA-Tarif im gleichen Zeitraum um rund 7,6 Prozent, wird der relative Abstand zwischen ungelernten Hilfstätigkeiten und ausgebildeten Fachkräften kleiner. In einem Verbund liegen diese Stufen oft an verschiedenen Standorten unterschiedlich, weil der Tarifvertrag nur in vier Kammerbereichen gilt und Häuser außerhalb davon eigene Gehaltsbänder führen. Wer die Personalkosten je Standort plant, rechnet deshalb nicht mit einer einheitlichen Steigerungsrate, sondern mit mehreren: einer gesetzlichen für die unterste Stufe, einer tariflichen oder hausinternen für das Fachpersonal und dem Druck, Abstände zwischen beiden zu erhalten. Bei einer Teilzeitquote von rund zwei Fünfteln der tätigen Personen wirkt jeder dieser Schritte auf viele Verträge mit festen Stundenzahlen zugleich.

Fragen an Ihr Haus

  • Wie groß ist an Ihren Standorten heute der Abstand zwischen dem niedrigsten Stundenlohn im Team und dem Einstiegsgehalt einer ausgebildeten ZFA, in Prozent gerechnet?
  • Mit welcher Steigerungsrate der Personalkosten plant Ihr Haus für 2026, und gilt sie für alle Standorte gleich?

Quellen

Datenstand: Geplante Mindestlohnerhöhung nach Darstellung des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung vom 14. Juli 2025); Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf mit Laufzeit 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026, gemeldet am 1. Juli 2025; Teilzeitquote aus der Kostenstrukturstatistik für das Berichtsjahr 2023 (Stichtag 30. September 2023), erschienen am 24. Juli 2025. Prozentwerte zum Mindestlohn und die zusammengefasste Tarifsteigerung sind eigene Berechnungen.

Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.

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