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Teilzeit in der Zahnmedizin: Köpfe sind keine Behandlungsstunden

56,9 Prozent der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte hatten 2024 laut KZBV einen Tätigkeitsumfang von 100 Prozent, unter den angestellten Frauen waren es 54,2 Prozent. Wer mehrere Standorte mit angestellten Behandlern besetzt, plant deshalb nicht mit Köpfen, sondern mit Stunden, und der durchschnittliche Tätigkeitsumfang ist laut KZBV in allen Gruppen rückläufig.

Die Zahlen

  • 48,1 Prozent der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte waren 2024 laut KZBV Frauen; der Frauenanteil könnte bei linearer Fortschreibung laut KZBV 2028 die Marke von 50 Prozent überschreiten.
  • Im Wintersemester 2023/24 waren 10.172 der 14.694 Studierenden der Zahnmedizin Frauen, ein Anteil von 69,2 Prozent (Statistisches Jahrbuch der BZÄK 23/24, zitiert im KZBV-Aktionsplan 2025–2030).
  • Von den angestellten Zahnärztinnen arbeiteten 2024 laut KZBV 54,2 Prozent mit vollem Tätigkeitsumfang, von den angestellten Zahnärzten 62,0 Prozent; der Anteil der Angestellten in Teilzeit stieg seit 2015 um 8,8 Prozentpunkte.

Unsere Einordnung

Der Tätigkeitsumfang, den die KZBV zählt, steht in der Zulassung oder Anstellungsgenehmigung. Teilzeit ist damit kein schwankender Wert, sondern ein fest vereinbarter Umfang. In einem Verbund lassen sich solche Muster über mehrere Standorte zu vollen Öffnungszeiten zusammensetzen, und darin liegt ein Vorteil gegenüber der Einzelpraxis. Was das kostet, steht in keiner Statistik: Je mehr Personen sich die Stunden eines Behandlungsstuhls teilen, desto öfter wechselt zwischen zwei Terminen desselben Patienten die behandelnde Person, und desto mehr hängt daran, dass Befund, Planung und Absprachen so dokumentiert sind, dass die Nächste ohne Rückfrage weiterarbeiten kann. Mit dem steigenden Frauenanteil und der steigenden Teilzeit wird diese Übergabe vom Sonderfall zum Normalbetrieb.

Fragen an Ihr Haus

  • Wie viele Behandlungsstunden pro Woche stehen an jedem Ihrer Standorte tatsächlich zur Verfügung, gemessen an den Öffnungszeiten?
  • Bei wie vielen laufenden Behandlungsplänen in Ihrem Haus wechselt die behandelnde Person zwischen zwei Terminen?

Quellen

Datenstand: Daten der KZBV für 2024 (Tätigkeitsumfang gemäß Zulassung bzw. Anstellungsgenehmigung) und der BZÄK für das Wintersemester 2023/24, veröffentlicht im KZBV-Aktionsplan „Versorgung sichern – Strukturen stärken“ am 24. Oktober 2025.

Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.

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