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Prophylaxe im MVZ, Beispiel Bayern: Der Aufstieg wächst schmal

2024 schlossen in Bayern laut Bayerischer Landeszahnärztekammer 208 Zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen (ZMP) und 58 Dentalhygienikerinnen (DH) ihre Aufstiegsfortbildung ab. Für einen Verbund mit mehreren Standorten heißt das: Wie viel anspruchsvolle Prophylaxe delegiert werden kann, hängt an einer kleinen Gruppe aufstiegsqualifizierter Fachkräfte und ihrer Verteilung über die Standorte.

Die Zahlen

  • In Bayern schlossen 2024 laut Bayerischer Landeszahnärztekammer 208 ZMP, 58 DH und 141 Zahnmedizinische Verwaltungsassistentinnen (ZMV) ihre ZFA-Aufstiegsfortbildung erfolgreich ab.
  • Im selben Jahr 2024 wurden in Bayern laut Bayerischer Landeszahnärztekammer 3.239 neue ZFA-Ausbildungsverträge geschlossen; stellt man beide Zahlen nebeneinander, kommt auf rund zwölf neue Verträge ein Abschluss als ZMP oder DH (eigene Rechnung 3.239 zu 266, verschiedene Jahrgänge, keine Nachwuchsrate).
  • Das Zahnheilkundegesetz (Fassung vom 16. April 1987, zuletzt geändert 2020) nennt in § 1 Absatz 5 neunzehn Tätigkeiten, die approbierte Zahnärzte an Prophylaxe-Personal delegieren können, genannt sind zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxehelferin und Dental-Hygienikerin; die Liste ist mit „insbesondere“ eingeleitet und umfasst etwa die Entfernung weicher und harter sowie klinisch erreichbarer subgingivaler Beläge und die Versiegelung kariesfreier Fissuren (eigene Zählung der Aufzählung im Gesetzestext).

Unsere Einordnung

Die Aufzählung in § 1 Absatz 5 des Zahnheilkundegesetzes ist lang, sie knüpft die Delegation aber an eine Person mit der passenden Qualifikation, nicht an eine Stelle im Organigramm. Für einen Verbund folgt daraus etwas, das im Personalbestand leicht übersehen wird: Wie viel Prophylaxe ein Standort delegieren kann, hängt davon ab, welche Fachkraft an diesem Tag dort arbeitet. Die bayerischen Zahlen zeigen nur die Aufstiegsqualifikationen ZMP und DH: Rund 266 Abschlüsse stehen mehr als dreitausend neuen Ausbildungsverträgen gegenüber, zwölf zu eins, ohne dass sich daraus eine Nachwuchsrate ablesen ließe, denn die Zahlen stammen aus verschiedenen Jahrgängen. Delegationsfähig sind nach dem Gesetz auch die zahnmedizinische Fachhelferin und die weitergebildete Zahnarzthelferin; wo die anspruchsvollen Stufen der Prophylaxe an ZMP und DH hängen, bleibt die Gruppe aber klein. Ein Verbund mit vielen ZFA kann deshalb Standorte haben, an denen die anspruchsvolle Prophylaxe an einer einzigen ZMP oder DH hängt. Fällt sie aus oder wechselt sie, bleibt der Kopfzahl nach fast alles gleich, die delegierbare Leistung an diesem Standort aber nicht. Die Aufstiegsfortbildung ist damit weniger eine Frage der Personalentwicklung einzelner als eine der Verteilung im ganzen Verbund.

Fragen an Ihr Haus

  • An wie vielen Ihrer Standorte hängt die delegierte Prophylaxe heute an einer einzigen ZMP oder DH?
  • Wie viele Ihrer ZFA haben in den vergangenen drei Jahren eine Aufstiegsfortbildung begonnen, und an welchen Standorten arbeiten sie?

Quellen

Datenstand: Daten der Bayerischen Landeszahnärztekammer für das Jahr 2024 (Quellenangabe dort: Statistisches Jahrbuch 2023/2024 der Bundeszahnärztekammer und BLZK), veröffentlicht im BZB, Ausgabe 10/2025; Zahnheilkundegesetz in der Fassung vom 16. April 1987, zuletzt geändert am 19. Mai 2020. Das Verhältnis von Ausbildungsverträgen zu ZMP- und DH-Abschlüssen (verschiedene Jahrgänge, keine Nachwuchsrate) und die Zahl der Tätigkeiten sind eigene Berechnungen bzw. Zählungen. Bundesweite Zahlen für 2024 lagen nicht vor.

Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.

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