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Markt2 Min. Lesezeit

Der Verbund ist im Zahnarzt-MVZ der Normalfall, nicht die Ausnahme

1.047 von 1.554 zahnärztlichen MVZ gehörten Ende 2023 zu einer MVZ-Gruppe. Wer mehrere Standorte führt, ist damit nicht der Sonderfall im Markt, sondern die Regel, und steht vor denselben Organisationsfragen wie die großen Gruppen.

Die Zahlen

  • Ende 2023 waren laut KZBV bundesweit 1.554 zahnärztliche MVZ zugelassen, davon 1.047 im Verbund einer MVZ-Gruppe.
  • Fast jedes dritte zahnärztliche MVZ war zum Stichtag investorengetragen; 79 Prozent dieser MVZ liegen in Städten.
  • In den zahnärztlichen MVZ behandelten insgesamt 6.070 Zahnärztinnen und Zahnärzte, im Schnitt 3,91 je MVZ.

Unsere Einordnung

Sobald ein MVZ zum Verbund wird, wandern Aufgaben still aus der Praxis in die Zentrale: Abrechnung, Personalplanung, Einkauf, Qualitätsmanagement, IT. Die Abläufe und Werkzeuge am Standort stammen aber meist aus der Zeit, als er eine einzelne Praxis war, und sind für eine Praxis gedacht, nicht für ein Haus mit mehreren Standorten. Der Unterschied zwischen einer Gruppe, die wächst, und einer, die sich verzettelt, liegt deshalb selten in der Zahnmedizin. Er liegt darin, ob die Zentrale die Standorte sehen kann, ohne jeden einzeln anzurufen.

Fragen an Ihr Haus

  • Welche Kennzahl Ihrer Standorte, etwa Auslastung oder offene Abrechnungen, können Sie heute vergleichen, ohne dafür bei jedem Standort anzurufen?
  • Wenn morgen ein neuer Standort dazukommt: Nach welchen Regeln arbeitet er ab dem ersten Tag, und wo stehen diese Regeln?

Quellen

Datenstand: Daten der KZBV zum Stichtag 31. Dezember 2023, veröffentlicht im April 2024.

Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 18. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.

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