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Investoren-MVZ in der Zahnmedizin: das Krankenhaus als Eingangstür

Zum 31. Dezember 2023 waren nach Auswertung der KZBV 468 zahnärztliche MVZ versorgungsfremden Finanzinvestoren zuzurechnen, gut 30 Prozent aller zahnärztlichen MVZ, und 468 der 489 MVZ in Krankenhausträgerschaft gehörten dazu. Für Verbünde mit mehreren Standorten heißt das: Die Konkurrenz durch Investorenketten konzentriert sich auf bestimmte Regionen, und ihr Wachstumsweg über Krankenhäuser ist politisch umstritten.

Die Zahlen

  • Laut KZBV-Auswertung mit Stand 31. Dezember 2023 stieg die Zahl der investorengetragenen zahnärztlichen MVZ von 351 (Ende 2021) über 427 (Ende 2022) auf 468 (Ende 2023); nach eigener Berechnung wuchs ihre Zahl 2023 um 9,6 Prozent, nach 21,7 Prozent im Jahr davor.
  • Von den Z-MVZ befanden sich Ende 2023 laut KZBV 1.054 (rund 67,8 Prozent) in zahnärztlicher und 489 (rund 31,5 Prozent) in Krankenhausträgerschaft; von diesen 489 waren 468 Finanzinvestoren zuzurechnen, 95,7 Prozent, während es Ende 2016 erst 16 MVZ mit einem Krankenhaus als Träger gab.
  • Rund 59 Prozent der investorengetragenen Z-MVZ lagen Ende 2023 laut KZBV in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, nur 14 in den neuen Bundesländern; nur eines der 468 iMVZ liegt im Planungsbereich seines Trägerkrankenhauses.

Unsere Einordnung

Die Zahlen beschreiben weniger einen Markt als einen Zugangsweg: In der Zahnmedizin kann ein Finanzinvestor ein MVZ in der Praxis fast nur über ein Krankenhaus gründen, und laut KZBV verfügt keiner dieser Krankenhausträger über eine Abteilung mit zahnärztlichem Bezug. Daran setzen die Regulierungsforderungen an, die der Bundesrat im Juni 2023 mit seiner Entschließung für ein MVZ-Regulierungsgesetz aufgegriffen hat, etwa eine räumliche Begrenzung der Gründungsbefugnis. Für einen Verbund ergeben sich daraus zwei getrennte Fragen. Die erste betrifft den Wettbewerb: Investorenketten mit bis zu 96 Standorten, so die KZBV für den größten Investor, sitzen vor allem in Großstädten und einkommensstarken Regionen, sodass zwei Standorte desselben Verbunds in sehr verschiedenen Konkurrenzlagen arbeiten können. Die zweite betrifft die eigene Struktur: Ob ein Verbund zahnärztlich oder über ein Krankenhaus getragen wird, entscheidet mit darüber, wie stark ihn eine künftige Gründungsbeschränkung beim weiteren Wachstum treffen würde.

Fragen an Ihr Haus

  • In welchen Ihrer Planungsbereiche arbeiten Sie neben Standorten großer Investorenketten, und unterscheiden sich dort Personalgewinnung und Patientenzulauf von Ihren übrigen Standorten?
  • Wie stark hängt Ihr geplantes Wachstum an der heutigen Gründungsbefugnis Ihres Trägers?

Quellen

Datenstand: Daten mit Stand 31. Dezember 2023 aus der KZBV-Auswertung „Fremdinvestoren in der vertragszahnärztlichen Versorgung“, veröffentlicht im April 2024; Bundesratsentschließung vom 16. Juni 2023. Die Wachstumsraten 2022 und 2023 sind eigene Berechnungen aus den dort genannten Zahlen.

Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.

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