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Abrechnung3 Min. Lesezeit

Qualitätsprüfung beim Zahnarzt: Die Dokumentation entscheidet

20 Prozent der 2024 bundesweit geprüften Zahnarztpraxen erhielten in der Qualitätsprüfung zu Überkappungsmaßnahmen die Gesamtbewertung C (erhebliche Auffälligkeiten), 46 Prozent blieben ohne Auffälligkeiten (KZBV-Bericht an den G-BA, veröffentlicht im Oktober 2025). Für einen Verbund mit mehreren Behandlern heißt das: Bewertet werden zehn zufällig gezogene Fälle anhand der Behandlungsdokumentation, und bei zehn bewertbaren Fällen reichen rechnerisch drei Fälle der Kategorie c für die schlechteste Gesamtbewertung.

Die Zahlen

  • Im Prüfungsjahr 2024 zogen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bundesweit 269 Zahnarztpraxen per Stichprobe für die Qualitätsprüfung zu Überkappungsmaßnahmen, weitere 98 Praxen befanden sich laut KZBV-Bericht an den G-BA in der Wiederholungsprüfung.
  • Von den 2024 geprüften Zahnarztpraxen erhielten laut KZBV 46 Prozent die Gesamtbewertung A (keine Auffälligkeiten), 34 Prozent B und 20 Prozent C (erhebliche Auffälligkeiten); gegenüber Praxen mit B oder C sprachen die KZVen 314 Maßnahmen aus.
  • Von den Einzelfällen, die 2024 anhand der Behandlungsdokumentation bewertet wurden, wiesen laut KZBV-Bericht an den G-BA 14 Prozent (rund 460 Fälle) erhebliche Auffälligkeiten oder Mängel auf.

Unsere Einordnung

Die Qualitätsprüfung ist keine Wirtschaftlichkeitsprüfung, sie misst aber etwas, das in jeder Prüfung zählt: ob die Behandlung aus der Dokumentation heraus nachvollziehbar ist. Geprüft werden unter anderem, ob eine Aussage zur Sensibilitätsprüfung vorliegt, ob die Leistungskette plausibel ist und ob Röntgenbilder eine Kontraindikation zeigen. Der nicht offensichtliche Punkt für einen Verbund steckt in der Rechenregel: Eine Praxis kommt in Kategorie C, wenn mehr als 20 Prozent ihrer gezogenen Fälle erhebliche Mängel zeigen, bei zehn bewertbaren Fällen also ab drei Fällen der Kategorie c (eigene Ableitung aus der Bewertungsregel). Wo mehrere Behandler unter einer Abrechnung arbeiten, entscheidet damit nicht der Durchschnitt des Hauses, sondern ob die Dokumentationsgewohnheit Einzelner in die Stichprobe fällt. Einheitliche Dokumentation über Behandler und Standorte ist deshalb weniger eine Stilfrage als die Voraussetzung dafür, dass ein Prüfergebnis die tatsächliche Qualität des Hauses abbildet.

Fragen an Ihr Haus

  • Wenn heute zehn zufällige Überkappungsfälle aus Ihrem Haus gezogen würden: Bei wie vielen stünde das Ergebnis der Sensibilitätsprüfung in der Dokumentation?
  • Wie stark unterscheidet sich die Dokumentation derselben Leistung zwischen Ihren Behandlern und Standorten?

Quellen

Datenstand: Qualitätsprüfungen der KZVen im Prüfungsjahr 2024 (Überkappungsmaßnahmen aus dem Abrechnungsjahr 2023), Bericht der KZBV an den G-BA, veröffentlicht mit Beschluss des G-BA vom 16. Oktober 2025. Die Schwelle von drei Fällen bei zehn bewertbaren Fällen ist eine eigene Ableitung aus der im Bericht genannten Bewertungsregel.

Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.

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