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Abrechnung3 Min. Lesezeit

Zahnärztliche Prävention im Pflegeheim folgt dem Kooperationsvertrag

Rund 80 Prozent der zahnärztlichen Leistungen zu Mundgesundheitsstatus und Mundgesundheitsplan bei BARMER-versicherten Pflegeheimbewohnern erfolgten 2024 in Einrichtungen mit Kooperationsvertrag, nur zwei Prozent in Heimen ohne einen solchen Vertrag (BARMER-Zahnreport 2026). Für einen Verbund mit mehreren Standorten heißt das: Ob ältere Patienten im Pflegefall weiter präventiv versorgt werden, hängt an den Verträgen und Wegen, die jeder Standort zu den Einrichtungen in seiner Umgebung hat.

Die Zahlen

  • Bei mehr als einem Viertel der BARMER-versicherten Pflegeheimbewohner erhoben Zahnärztinnen und Zahnärzte 2024 den Mundgesundheitsstatus und erstellten einen Mundgesundheitsplan; seit 2019 hat sich diese Inanspruchnahme laut BARMER-Zahnreport 2026 etwa verdoppelt.
  • Rund 80 Prozent dieser Leistungen entfielen 2024 laut BARMER-Zahnreport 2026 auf Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsvertrag, während nach den im Report zitierten Angaben der KZBV Ende 2024 Verträge im Umfang von 46 Prozent der stationären Einrichtungen bestanden (Verhältnis von Verträgen zu Heimen); der Anteil der von einem Vertrag abgedeckten Heime lag laut KZBV-Jahrbuch 2025 bei rund 41 Prozent.
  • Bei ambulant Pflegebedürftigen lag die Inanspruchnahme dieser präventiven Leistungen 2024 laut BARMER-Zahnreport 2026 bei rund drei Prozent, und bei ihnen sank der Anteil der Leistungen zu Mundgesundheitsstatus und -plan, die mit einem Besuch erbracht wurden, von rund 22 Prozent (2018) auf sieben Prozent (2024).

Unsere Einordnung

Die naheliegende Lesart ist eine Frage der Pflegepolitik. Für die Praxis zeigt der Report etwas anderes: Prävention bei Pflegebedürftigen wird vor allem dort erbracht, wo ein fester Weg zum Patienten besteht. Die ambulant Gepflegten, die zu Hause leben, erreicht sie kaum, und bei ihnen ist der Anteil der Leistungen mit Besuch seit 2018 gesunken. Für einen Verbund liegt darin eine Frage der Patientenbindung: Ein Recall, der darauf wartet, dass der Patient in die Praxis kommt, endet in dem Moment, in dem jemand pflegebedürftig wird, und dieser Abbruch fällt in keiner Terminstatistik auf. Ob ein Standort ihn bemerkt, hängt davon ab, ob er sieht, welche älteren Patienten ausbleiben, und ob es einen Weg zu ihnen gibt, über einen Kooperationsvertrag mit dem nahen Heim oder über Besuche. Der Report beruht auf Abrechnungsdaten von BARMER-Versicherten ab 65 Jahren und nennt die Ursachen der großen regionalen Unterschiede ausdrücklich als ungeklärt.

Fragen an Ihr Haus

  • Wie viele Ihrer Patienten ab 75 Jahren sind im vergangenen Jahr ohne Kontrolltermin geblieben, und wissen Sie, wie viele davon inzwischen gepflegt werden?
  • Mit wie vielen Pflegeeinrichtungen im Umkreis Ihrer Standorte besteht ein Kooperationsvertrag, und welcher Standort trägt ihn?

Quellen

Datenstand: Vertragszahnärztliche Abrechnungsdaten von BARMER-Versicherten ab 65 Jahren für die Jahre 2013 bis 2024, BARMER-Zahnreport 2026, vorgestellt am 2. Juni 2026. Die 46 Prozent (Ende 2024) sind ein von der KZBV stammendes, im Report zitiertes Verhältnis von Kooperationsverträgen zu stationären Einrichtungen; das KZBV-Jahrbuch 2025 nennt mit anderer Bezugsgröße (betreute Heime) rund 41 Prozent.

Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.

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