Patientenbindung im Zahnarzt-MVZ: Die Lücke beginnt mit zwanzig
Nach dem KZBV-Jahrbuch 2025 nahmen 2024 69,0 Prozent der GKV-Versicherten Leistungen der konservierend-chirurgischen Behandlung in Anspruch, bei den 20- bis 25-Jährigen nur 61,5 Prozent. Für einen Verbund ist das kein Wiederkehrwert, aber ein Hinweis, in welchen Altersgruppen er die Wiederkehr der eigenen Patienten genauer prüfen sollte.
Die Zahlen
- Laut KZBV-Jahrbuch 2025 lag die Inanspruchnahmequote der GKV-Versicherten im Bereich konservierend-chirurgischer Behandlung (KCH) 2024 bei 69,0 Prozent, in den alten Bundesländern bei 68,0 Prozent und in den neuen Bundesländern bei 74,0 Prozent.
- Nach dem KZBV-Jahrbuch 2025 sank die KCH-Inanspruchnahmequote der 20- bis 25-Jährigen von 65,3 Prozent im Jahr 2015 auf 61,5 Prozent im Jahr 2024, während sie bei den 60- bis 65-Jährigen 2024 bei 75,4 Prozent lag; nach eigener Berechnung aus denselben Tabellenwerten hatten 2024 rund 38 Prozent der 20- bis 30-Jährigen keine KCH-Leistung.
- Laut KZBV-Jahrbuch 2025 nahmen 2024 67,4 Prozent der GKV-Versicherten zwischen 6 und unter 18 Jahren individualprophylaktische Leistungen in Anspruch, nahezu so viele wie im Vorjahr mit 67,8 Prozent.
Unsere Einordnung
Patientenbindung wird in Praxen oft an der Zufriedenheit gemessen, dabei liegt die härtere Zahl in den eigenen Abrechnungsdaten: Wie viele Patienten, die in einem Jahr behandelt wurden, sind im nächsten Jahr wieder da? Die KZBV-Zahlen zeigen, in welchen Altersgruppen bundesweit die wenigsten Versicherten behandelt werden. Bis 18 Jahre holt die Individualprophylaxe zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen einmal im Jahr in die Praxis, zwischen 20 und 30 Jahren fehlen fast vier von zehn Versicherten ein ganzes Jahr, und der Abstand zu 2015 ist in dieser Gruppe gewachsen. Für einen Verbund ist diese Lücke anders zu lesen als für eine Einzelpraxis. Wer nach Ausbildung oder Studium den Wohnort wechselt, ist für die eine Praxis verloren, für einen Verbund mit Standorten in mehreren Orten aber nicht zwingend. Das sieht nur, wer die Wiederkehr standortübergreifend auswertet: Ein Patient, der den Standort wechselt, erscheint in der Standortstatistik als Abgang und ist für den Verbund doch gehalten. Auch der Ost-West-Abstand von sechs Prozentpunkten ist kein Qualitätsurteil über einzelne Standorte, sondern ein Grund, jeden Standort am Vergleichswert seiner Region und seiner Altersstruktur zu messen, nicht am Durchschnitt des Verbunds.
Fragen an Ihr Haus
- Wie viele der Patienten, die Ihre Standorte im vergangenen Jahr behandelt haben, waren in diesem Jahr wieder da, und wie sieht diese Quote bei den 20- bis 30-Jährigen aus?
- Erkennt Ihre Auswertung einen Patienten, der von einem Standort an einen anderen Ihres Verbunds wechselt, oder zählt er als verloren?
Quellen
- KZBV, Jahrbuch 2025, Kapitel Abrechnungsstatistik (S. 61 und 62, Abb. 3E; Tab. 3.16 S. 82: Inanspruchnahmequote und Punkte je behandelten Versicherten im Bereich KCH nach Altersgruppen 2015 und 2024), veröffentlicht am 9. Dezember 2025
Datenstand: Daten für das Jahr 2024 aus der Abrechnungsstatistik der KZBV, veröffentlicht im KZBV-Jahrbuch 2025 (PDF-Stand 9. Dezember 2025). Der Anteil von rund 38 Prozent ohne KCH-Leistung bei den 20- bis 30-Jährigen ist eine eigene Berechnung aus Tabelle 3.16 des Jahrbuchs.
Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.
