ePA in der Zahnarztpraxis: Installiert heißt nicht genutzt
Kurz vor der Pflicht zum 1. Oktober 2025 nutzten nur 6 Prozent der Zahnarztpraxen die ePA für alle regelmäßig, obwohl 72 Prozent das Modul installiert hatten, so der IGES-Studienbericht 2025 für die gematik. Für einen Verbund heißt das: Ob die ePA im Alltag ankommt, entscheidet sich nicht bei der Installation, sondern im Ablauf jedes Standorts.
Die Zahlen
- Nach dem IGES-Studienbericht 2025 für die gematik hatten im September 2025 72 Prozent der Zahnarztpraxen das Modul für die ePA für alle installiert, 24 Prozent hatten es mindestens einmal genutzt und 6 Prozent setzten es regelmäßig ein.
- Bei den Arztpraxen war die ePA für alle laut demselben IGES-Bericht im September 2025 bereits bei 38 Prozent der Arztpraxen regelmäßig im Einsatz.
- Laut IGES-Bericht 2025 fühlten sich im September 2025 nur 30 Prozent der Zahnarztpraxen ausreichend zur ePA für alle informiert; als häufigsten Hinderungsgrund nannten Zahnarzt- und Arztpraxen die geringe Nachfrage der Patientinnen und Patienten.
Unsere Einordnung
Zwischen Installation und Nutzung liegt bei der ePA in Zahnarztpraxen ein Abstand, den Technik allein nicht schließt: Das Modul ist in fast drei von vier Praxen vorhanden, regelmäßig im Einsatz ist es in 6 Prozent. Als Grund nennen die Praxen vor allem, dass Patientinnen und Patienten nicht danach fragen, und nur knapp ein Drittel fühlt sich gut informiert. Für einen Verbund ist das keine Frage der Ausstattung, die sich zentral mit einem Update erledigen lässt, sondern eine Frage der Gewohnheit am Empfang und am Behandlungsstuhl. Wenn jeder Standort selbst entscheidet, wann er in die Akte schaut oder etwas einstellt, entstehen im selben Verbund unterschiedliche Standards, und Patientinnen und Patienten, die zwischen Standorten wechseln, bemerken sie. Wer die Nutzung angleichen will, findet den Hebel deshalb eher im gemeinsamen Ablauf als in der Software.
Fragen an Ihr Haus
- An welchem Ihrer Standorte wird heute in die ePA geschaut oder etwas eingestellt, und an welchem nicht?
- Wer entscheidet in Ihrem Verbund, an welcher Stelle des Ablaufs die ePA vorkommt: jeder Standort selbst oder eine gemeinsame Regel?
Quellen
- IGES Institut für die gematik: Wissenschaftliche Evaluation des Produktivbetriebs der Anwendungen und Dienste der Telematikinfrastruktur 2025, Studienbericht (Kap. 3.5.3, Abb. 63, 64, 65), veröffentlicht am 18. Februar 2026
Datenstand: Befragungsdaten vom September 2025 aus dem IGES-Studienbericht 2025 für die gematik (Berichtsstand Februar 2026). Die Zahlen beschreiben den Stand kurz vor der ePA-Pflicht ab dem 1. Oktober 2025, nicht den Stand im Frühjahr 2026.
Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.
