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Regulatorik3 Min. Lesezeit

BFSG und Zahnarztpraxis: Der digitale Eingang zählt

Rund 7,9 Millionen Menschen, 9,3 Prozent der Bevölkerung, lebten laut Statistischem Bundesamt Ende 2023 mit einer schweren Behinderung in Deutschland. Für einen Verbund mit mehreren Standorten ist der digitale Zugang über Website und Online-Terminbuchung oft der erste Kontakt, und seit dem 28. Juni 2025 knüpft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an genau solche Zugänge an.

Die Zahlen

  • Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung, das waren 9,3 Prozent der Bevölkerung.
  • Von den schwerbehinderten Menschen waren Ende 2023 laut Statistischem Bundesamt 34 Prozent 75 Jahre oder älter und weitere 45 Prozent zwischen 55 und 74 Jahre alt; 58 Prozent hatten eine körperliche Behinderung, 4 Prozent Blindheit oder eine Sehbehinderung.
  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021 gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr über Webseiten und Apps; ausgenommen sind Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die zugleich eine gesetzliche Umsatz- oder Bilanzschwelle nicht überschreiten.

Unsere Einordnung

Die Debatte über das Gesetz kreist meist um die Frage, wer darunter fällt. Für Verbünde lohnt ein zweiter Blick: Die Ausnahme für Kleinstunternehmen setzt bei weniger als zehn Beschäftigten und einer Umsatz- oder Bilanzschwelle an und knüpft damit an das Unternehmen an, nicht an den einzelnen Standort, während Website und Online-Buchung eines Verbunds meist zentral für alle Standorte laufen. Ob eine Terminbuchung im Einzelfall als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gilt, hängt nach dem Gesetzestext davon ab, ob darüber ein Verbrauchervertrag geschlossen wird; das ist eine Rechtsfrage, die hier offen bleibt. Unabhängig davon zeigt die Altersstruktur, wer diese Zugänge nutzt: Fast vier von fünf schwerbehinderten Menschen sind 55 Jahre oder älter, und viele Einschränkungen betreffen Bewegung und Sehen, also genau das, was über Tastatur, Kontrast und Schriftgröße entscheidet. Der digitale Eingang ist damit für einen Verbund der Teil der Praxis, der für alle Standorte zugleich offen oder geschlossen ist.

Fragen an Ihr Haus

  • Wie viele Ihrer Termine entstehen über Website oder Online-Buchung, und wie viele davon von Patientinnen und Patienten ab 55 Jahren?
  • Wann hat zuletzt jemand Ihre Online-Terminbuchung nur mit der Tastatur oder mit vergrößerter Schrift bis zum Ende durchlaufen?

Quellen

Datenstand: Daten des Statistischen Bundesamtes zum Jahresende 2023, veröffentlicht am 19. Juli 2024; Gesetzesstand Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021, anwendbar seit 28. Juni 2025. Der Anteil von 79 Prozent ab 55 Jahren ist eine eigene Summe aus den dort genannten Altersgruppen. Keine Rechtsberatung.

Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.

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