Zahnarzt im Pflegeheim: Die Mehrheit der Heime ohne Vertrag
7.483 Kooperationsverträge nach § 119b SGB V zählte die KZBV am 31. Dezember 2024, damit waren laut KZBV-Jahrbuch 2025 rund 41 Prozent der Pflegeheime in Deutschland abgedeckt. Für einen Verbund mit mehreren Standorten heißt das: In der Mehrzahl der Heime im Einzugsgebiet ist die aufsuchende Versorgung noch nicht vertraglich geregelt.
Die Zahlen
- Am 31. Dezember 2024 bestanden laut KZBV-Jahrbuch 2025 bundesweit 7.483 Kooperationsverträge zwischen Vertragszahnärzten und Pflegeeinrichtungen nach § 119b SGB V.
- Das waren laut KZBV rund 580 Verträge mehr als Ende 2023.
- Mit 6.824 betreuten Heimen bei rund 16.500 Pflegeheimen (Pflegestatistik 2023 des Statistischen Bundesamtes) lag der Abdeckungsgrad laut KZBV-Jahrbuch 2025 bei rund 41 Prozent; nach eigener Berechnung hatten damit knapp sechs von zehn Pflegeheimen keine solche Kooperation.
Unsere Einordnung
Kooperationsverträge werden oft als Zusatzaufgabe einzelner engagierter Zahnärztinnen und Zahnärzte gesehen. Die Zahlen sprechen für eine andere Lesart: Wenn nach über zehn Jahren erst gut vier von zehn Heimen einen Vertrag haben und zuletzt rund 580 in einem Jahr hinzukamen, ist die Versorgung im Heim weniger eine Frage der Bereitschaft als der Organisation. Die 2014 eingeführten Leistungen für das Aufsuchen im Heim sind nur mit einem solchen Vertrag abrechenbar, und ein Besuch bindet Behandler, Assistenz und Ausstattung außerhalb der Praxis; für eine einzelne Praxis fällt diese Zeit am Behandlungsstuhl weg. Ein Verbund kann diese Last anders verteilen, etwa über feste Besuchstage oder einen Standort, der die Heime im Umkreis für alle übernimmt. Gleichzeitig hängt ein Vertrag oft an einer Person und einer Einrichtung, und wenn diese Person den Standort wechselt, steht die Kooperation neu zur Disposition. Die offene Mehrheit der Heime ist damit auch eine Frage, wie verlässlich ein Haus solche Beziehungen über Personalwechsel hinweg hält.
Fragen an Ihr Haus
- Wie viele Pflegeheime liegen im Einzugsgebiet Ihrer Standorte, und mit wie vielen davon besteht ein Kooperationsvertrag?
- Was würde mit Ihren Heimbesuchen geschehen, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt, der sie heute übernimmt, den Standort wechselt?
Quellen
- KZBV: Jahrbuch 2025 – Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung (Abschnitt aufsuchende Versorgung, Kooperationsverträge nach § 119b SGB V), veröffentlicht am 9. Dezember 2025
Datenstand: Daten zum 31. Dezember 2024 aus dem KZBV-Jahrbuch 2025 (veröffentlicht im Dezember 2025), Zahl der Pflegeheime nach der Pflegestatistik 2023 des Statistischen Bundesamtes, wie im Jahrbuch zitiert. Der Anteil der Heime ohne Kooperation ist eine eigene Berechnung.
Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Johannes Beyer am 24. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@blue-panda.de.
